AGB
New York Café AG
Seewenweg 5
4153 Reinach
Schweiz
1. GELTUNG DER AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des New York Cafe Reinach gelten als
Akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen.
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom New York Cafe Reinach bestätigt werden.
2. ANGEBOTE DES New York Cafe Reinach
Der New York Cafe Reinach verkauft alle Dienstleistungen und Produkte eines Gastrobetriebes an Kunden welche zu Besuch kommen.
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und
Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, so fern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per
E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des New York Cafe Reinach. Angaben, welche vom Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, oder in persönlichem Gespräch erklärt. Das New York Cafe Reinach bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail.
3. TERMINE
Das New York Cafe Reinach verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten
Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegtem Terminen zu
erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des New York Cafe Reinach liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Das New York Cafe Reinach, wie auch die Kunden verpflichten sich, über
Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren, Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Gastgewerbe berechnet.
4. VERTRAGSERFÜLLUNG
Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung
massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Partien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Die Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezahlt der Kunde per Rechnung, wird der ganze Betrag 30 Tage nach der Lieferung fällig. Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. Das New York Cafe Reinach ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist das New York Cafe Reinach berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom
Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
6. Das New York Cafe Reinach verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Qualität. Es verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte. Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Gastgewerbes.
7. VERMIETUNG VON BANKETTRÄUMEN
Die Reservierung von Banketträumlichkeiten wird mit schriftlicher oder
mündlicher Bestätigung des New York Cafe Reinach bindend.
Gebuchte Räume stehen dem Kunden nur zu der vereinbarten Zeitraum zur
Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume oder eine längere Aufenthalt in der Räume benötigt eine vorherigen Genehmigung der New York Cafe Reinach.
a) Teilnehmerzahl
Das New York Cafe Reinach erwartet vom Veranstalter die endgültige
Teilnehmerzahl (Garantiezahl) spätestens 24 Stunden vor dem Anlass.
Wird bis um 9:00 Uhr am Veranstaltungstag die Personenzahl nochmals reduziert, werden für die abgesagten Personen 20% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Gibt es beim Anlass selbst noch eine Abweichung, wird das New York Cafe Reinach die Garantiezahl verrechnen.
b) Absagen
Tritt der Veranstalter vor dem Anlasstermin zurück, behält das New York Cafe Reinach Recht auf Zahlung der Miete, entsprechend dem Zeitpunkt der Absagen
bis 40 Tage vor Veranstaltungstermin Miete entfällt
• 39 bis 30 Tage: Zahlung 30% der vereinbarten Leistung oder des
Mindestumsatzes.
• 29 bis 14 Tage: Zahlung 45% der vereinbarten Leistung oder des
Mindestumsatzes.
• 14 bis 0 Tage: Zahlung von 60% der vereinbarten Leistung oder des
Mindestumsatzes.
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet: vereinbarte Leistung mal
vorgesehene Personenzahl.
Sollte die Möglichkeit der Weitervermietung der gebuchten Räumlichkeiten
bestehen, entfällt der oben berechnete Betrag.
Vereinbarte Sonderleistungen wie Dekorationen und Unterhaltung etc., die
infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.
Abbrennen von Feuerwerken oder unnötigen Lärmemissionen auf dem Areal Reinach sind Strengstens Verboten.
Hat das New York Cafe Reinach Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf vom New York Cafe Reinach zu gefährden droht, so ist das New York Cafe Reinach berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.
c) Verlängerung
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht immer noch Polizeistunde. Um 00:15 müssen die Gäste das New York Cafe Reinach verlassen, sonst können die Polizei das New York Cafe Reinach und die Gäste büssen verteilen. Wir halten uns an dieses Gesetz und am 00:15 ist bei uns im
normal fall Feierabend oder nach Angaben der aktuellen Öffnungszeiten. Wir können jedoch bei der Gemeinde Verlängerung eingeben nach verlangen vom Veranstalter. Dies kostet 80.- und wird beim
Veranstalter verrechnet.
d) Schäden
Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem
Veranstalter. Das New York Cafe Reinach können für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.
Für alle Beschädigungen oder grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Hilfsmittel ist der Veranstalter haftbar.
e) Speisen und Getränke
Speisen und Getränke sind vom New York Cafe Reinach zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann vorbehältlich für eine Servicegebühr bzw. Korkengeld eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
f) Versicherung
Das New York Cafe Reinach lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und
Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialen ab.
g) Tourguideveranstaltungen
Nimmt ein Tourguide/Car Chaffeur an einer Veranstaltung im New York Cafe Reinach teil, so erhält er einen Nachlass auf seine Konsumation in Höhe von 30% ab 15 Gästen, 80% ab 30 Gästen und 100% ab 50 Gästen.
8. VERMIETUNG VON BANKETTRÄUMEN OHNE ESSEN (SITZUNGEN, GV’S, SEMINAR ETC.)
• Grosser Saal (55m2 1-55 Pers.): Umsatz ab 200.00 ist der Saal mietfrei.
Liegt der Umsatz unter 200.00 wird die Rechnung auf 200.00 aufgerechnet.
• Kleiner Saal (35m2 1-35 Pers.): Umsatz ab 100.00 ist der Saal mietfrei. Liegt
der Umsatz unter 100.00 wird die Rechnung auf 100.00 aufgerechnet.
• Kleiner Wintergarten (1-12 Pers.): Umsatz ab 100.00 ist der Raum mietfrei.
Liegt der Umsatz unter 50.00 wird die Rechnung auf 100.00 aufgerechnet.
• Grosser Wintergarten: Dieser Raum vermieten wir nicht ohne essen.
a) Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das New York Cafe Reinach für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das New York Cafe Reinach im Namen, in Vollmacht, und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt das New York Cafe Reinachvon allen Ansprüchen Dritter aus der überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eignen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des New York Cafe Reinach bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des New York Cafe Reinach gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das New York Cafe Reinach diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das New York Cafe Reinach pauschal erfassen und berechnen. Der Veranstalter ist mit Zustimmung desNew York Cafe Reinach berechtigt, eigene das Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür
dann das New York Cafe Reinach deine Anschlussgebühr verlangen.
Störungen an vom New York Cafe Reinach zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das Entfernen, darf das New York Cafe Reinach die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das New York Cafe Reinach für die Dauer des Verbleibs Raummiete in Höhe von dementsprechende Raumes zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem New York Cafe Reinach der eines höheren Schadens vorbehalten. Seminarhilfsmittel, welche nicht mehr im Raum vorhanden sind (z.B. Stifte, Schere, etc.) wird im Veranstalter in Rechnung gestellt.
b) Miete Technische Einrichtungen
• Leinwand: 20.00
• Beamer: 50.00
• Hellraumprojektor: 20.00
• Flipchart inkl. Papier und Schreibstiften: 30.00
• Vorhänge für Raumverdunklung: 30.00
• Musikanlage mit CD Wechsler, Mischpult, 2 Lautsprecher, Mikrophone,
Kopfhörer: 150.00
• Fotokopien (gestaffelte Preise): -.50 bis -.30/Kopie
• Telefax durch interne Fax: Preise nach Seitenzahl und Telefongebühren
• Weiterleitung von Telefax oder ausdrucken von E Mails
an Empfänger: -.50 /Seite
• Internet Zugang auf Anfrage
CATERING/PARTYSERVICE
a) Allgemeines
New York Cafe Reinach erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass
umfassende Catering-Dienstleistungen. Das New York Cafe Reinach übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber. Dieser hat sich auch um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach-und Personenschäden zu bemühen.
b) Offerte und Bestätigung
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet wir dem Kunden eine
detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden CateringDienstleistung. Diese Offerte ist für beide Parteien in keiner Weise verbindlich. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigen wir dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald wir ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Bestätigung zurückerhalten haben.
c) Änderungen der Bestellung sowie Preisänderungen
Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Bestätigung bei uns vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde – sofern er von uns eine bereinigte Bestätigung erhalten hat – diese zu unterzeichnen und an uns zu retournieren. Preisänderungen auf Grund sich ändernden Marktverhältnissen und Jahrgangswechsel bei Weinen sowie deren Lieferbarkeit bleiben ausdrücklich vorbehalten. Veränderungen der Zahl der am Anlass teilnehmenden Personen nach unten können in den letzten vier Arbeitstagen vor der Veranstaltung nicht mehr vorgenommen werden.
d) Vorauszahlung
Übersteigt die bestellte Catering Dienstleistung den Gegenwert von Fr. 3000.00, hat der Kunde einen von New York Cafe Reinach festzulegenden Betrag, mindestens jedoch 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu leisten. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tagen vor dem Anlass auf das Konto von New York Cafe Reinach gutgeschrieben worden sein.
e) Annullierung
Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis fünf Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwerts gemäss Auftragsbestätigung, bei später erfolgender Annullierung 100% dieses Bestellwertes zu einrichten.
f) Verlängerung
Für die Bewilligung der Verlängerung ( je nach Kanton) ist der Kunde selbst
verantwortlich. Die Bewilligung muss vorgewiesen werden. Für Personalkosten verrechnen wir ab 24:00 für jede angebrochene Stunde Fr. 150.00.
g) Retourmaterial
Wird Seitens New York Cafe Reinach Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche etc.) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste gehen zu Lasten des Kundens.
h) Rechnungsstellung, Bezahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von uns eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Material, durch die Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), allfällige Verluste bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. Alle unsere Catering Preise verstehen sich exclusive Mwst. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skonto zu begleichen.
i) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich Basel-Landschaft.